Hauptinhalt
Prozessuale Revision
Grundlagen
- Prozessulale Revision
- Neue Tatsachen und Beweismittel
- Wenn Revisionsgrund materielle Anspruchsvoraussetzung betrifft
- Revisionsfrist
Beispiele in chronologischer Reihenfolge
- Unterlassene medizinische Abklärung
- Rückwirkende Zusprechung einer Invalidenrente mit bestehenden Ergänzungsleistungen
- Nachträglich festgestellter organischer Befund
- Verheimlichte Beweismittel aus dem Strafverfahren
- Unrichtige Würdigung
Um mit dem Online-Handbuch zu arbeiten, ist eine Anmeldung mit Benutzername und Passwort ist notwendig.
Kunden: Technischer Support / Mögliche Neukunden: Informationen
Prozessuale Revision
Art. 53 Abs. 1 ATSG
Formell rechtskräftige Verfügungen und Einspracheentscheide müssen in Revision gezogen werden, wenn die versicherte Person oder der Versicherungsträger nach deren Erlass erhebliche neue Tatsachen entdeckt oder Beweismittel auffindet, deren Beibringung zuvor nicht möglich war.