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Leistungskoordination > Überentschädigung

 

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18 Diagramme zur Leistungskoordination (IVG / UVG / BVG)

  • Vom Unfall über die Überentschädigungsberechnung bis zu den Komplementärrenten

Gesetzliche Bestimmung

  • Überentschädigung gemäss Art. 69 ATSG  

UVG Ad-Hoc-Empfehlung 3/92 zur Überentschädigung gemäss Art. 69 ATSG

  1. Grundsätze 
  2. Entschädigungsgrenze
    1. Anrechenbare gesetzliche Sozialversicherungsleistungen
    2. Mutmasslich entgangener Verdienst
    3. Mehrkosten
    4. Einkommenseinbussen von Angehörigen
    5. Nachweis der Mehrkosten und Einkommenseinbussen von Angehörigen
  3. Überentschädigungsberechnung 
  4. Verfügung  

Rechtsprechung und Praxis in Ergänzung der UVG Ad-Hoc-Empfehlung 3/92  

  • Mutmasslich entgangener Verdienst
  • Einkommenseinbussen von Angehörigen 
  • Gobalmethode ab Beginn Taggeldanspruch 
  • Koordination zwischen Haftpflicht- und Sozialversicherungsansprüchen

Leistungskoordination bzw. Überentschädigung KVG / IVG

  • Kein Überentschädigungstatbestand KVG-Pflegebeiträgen und IV-Hilflosenentschädigung

Expertensysteme: Überentschädigung

  • Diese Applikation zeigt Schritt für Schritt auf, wie eine Überentschädigungsberechnung vorzunehmen ist.

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