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Überentschädigung > Mutmasslich entgangener Verdienst
Inhalt
In Kürze
- Mutmasslich entgangener Verdienst gemäss Art. 24 Abs. 6 BVV 2
Gesetzliche Bestimmung
- Mutmasslich entgangener Verdienst
Grundsätze zum mutmasslich entgangenen Verdienst
- Begriff / Kongruenz zum Valideneinkommen und Abweichung davon (BVG)
- Entwicklung mutmasslich entgangener Verdienst im Rahmen beruflicher Weiterentwicklung
- Wohnsitz im Ausland
- Art. 69 Abs. 2 ATSG ist in der beruflichen Vorsorge nicht anwendbar
- Keine obere Grenze
Einzelne Positionen des mutasslich entgangenen Verdienstes
- Familienzulagen
- Spesenersatz
- Taggelder der Arbeitslosenversicherung
- Nebenerwerb
- Spesen und Fringe Benefits
- Unterdurchschnittliches Einkommen
- Nicht versicherter, selbstständiger Nebenerwerb
Berechnung des mutmasslich entgangenen Verdienstes bei Teilinvalidität und Teilzeit
- Berechnung der Überentschädigung bei Teilinvalidität
- Erwerbliche Qualifikation
- Gemischte Methode / Teilzeitbeschäftigte
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