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Überentschädigung > Mutmasslich entgangener Verdienst

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Gesetzliche Bestimmung

  • Mutmasslich entgangener Verdienst gemäss Art. 24 Abs. 6 BVV 2

Rechtsprechung gemäss Art. 69 ATSG und Art. 24 Abs. 6 BVV 2

  • Begriff / Kongruenz zum Valideneinkommen und Abweichung davon (BVG)
  • Entwicklung mutmasslich entgangener Verdienst im Rahmen beruflicher Weiterentwicklung
  • Wohnsitz im Ausland
  • Spesen und Fringe Benefits
  • Nebenerwerb
  • Kinderzulagen
  • Unterdurchschnittliches Einkommen
  • Nicht versicherter, selbstständiger Nebenerwerb
  • Keine obere Grenze
  • Gemischte Methode der IV
  • Erwerbliche Qualifikation
  • Berechnung der Überentschädigung bei Teilinvalidität
  • Teilzeitwerbstätige
  • Art. 69 Abs. 2 ATSG ist in der beruflichen Vorsorge nicht anwendbar 

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