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Leistungskürzung bei schwerem Verschulden, in der Unfall- und Militärversicherung

 

Inhalt 

 

Gesetzliche Bestimmungen

  • Kürzung der Leistungen bei schwerem Verschulden gemäss Art. 35 BVG
  • Leistungskürzung der Unfall- und Militärversicherung gemäss Art. 25 BVV 2

Rechtsprechung in chronologischer Reihenfolge

  • Bindungswirkung der Leistungskürzung IVG / BVG
  • Kürzung der IV als Bedingung
  • Koordination mit der Unfall- und der Militärversicherung

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