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Invaliditätsgrad > Ausgeglichener Arbeitsmarkt im Allgemeinen
Inhalt
Ausgeglichener Arbeitsmarkt im Allgemeinen in Kürze
Gesetzliche Bestimmung
- Zumtbare Tätigkeit bei ausgeglichener Arbeitsmarktlage
Grundsätze zum ausgeglichenen Arbeitsmarkt
- Aussgeglichener Arbeitsmarkt und Unverwertbarkeit der Restarbeitsfähigkeit
- Durch Beizug statistischer Werte keine Konkretisierung der Arbeitsgelegenheiten
- Arbeitsstelle muss nicht zur Verfügung stehen
- Fehlende verwertbare Resterwerbsfähigkeit heisst ganze Invalidenrente
- Abgrenzung zur Arbeitslosenversicherung
- Vergleich zum Haftpflichtrecht
Verwertbare Restarbeitsfähigkeit liegt vor
- Nischenarbeitsplätze
- Faktische Einarmigkeit bzw. Einhändigkeit
- Grossmehrheitlich Homeoffice
- Nur Überwachungs- und Kontrolltätigkeiten
- Vermeidung sozialer Interaktionen im Rahmen einer Persönlichkeitsstörung
- Instabile Persönlichkeit von Borderline-Typus
Verwertbare Restarbeitsfähigkeit liegt nicht vor
- Arbeitsfähigkeit von 50 % in Heimarbeit ohne Zeit- und Leistungsdruck
- Erhebliche psychische Defizite bei 50 % attestierter Arbeitsfähigkeit
- Geringe Restarbeitsfähigkeit im Erwerb im Rahmen der gemischten Methode
- Geringe Restarbeitsfähigkeit
- Faktisch taube Versicherte mit Mehrfachproblematiken
- Arbeitsabklärung bei minderintelligentem Versicherten
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