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Invaliditätsgrad > Ausgeglichener Arbeitsmarkt im Allgemeinen

Inhalt 

 

In Kürze

  • Ausgeglichener Arbeitsmarkt im Allgemeinen

Gesetzliche Bestimmung

  • Zumtbare Tätigkeit bei ausgeglichener Arbeitsmarktlage

Grundsätze zum ausgeglichenen Arbeitsmarkt

  • Anwendung statistischer Werte ist eine Abstrahierung ohne Berücksichtigung der konkreten Situation
  • Aussgeglichener Arbeitsmarkt und Unverwertbarkeit der Restarbeitsfähigkeit 
  • Bei Beizug des LSE keine Erfordernis die Arbeitsgelegenheiten zu konkretisieren
  • Arbeitsstelle muss nicht zur Verfügung stehen 
  • Fehlende verwertbare Resterwerbsfähigkeit heisst ganze Invalidenrente 
  • Abgrenzung zur Arbeitslosenversicherung
  • Vergleich zum Haftpflichtrecht

Verwertbare Restarbeitsfähigkeit liegt vor

  • Nischenarbeitsplätze
  • Faktische Einarmigkeit bzw. Einhändigkeit
  • Grossmehrheitlich Homeoffice als Voraussetzung
  • Nur Überwachungs- und Kontrolltätigkeiten
  • Vermeidung sozialer Interaktionen im Rahmen einer Persönlichkeitsstörung
  • Instabile Persönlichkeit von Borderline-Typus

Verwertbare Restarbeitsfähigkeit liegt nicht vor

  • IV-Grad von 66 % ohne Möglichkeit von Nischenarbeitsplätzen
  • Arbeitsfähigkeit von 50 % in Heimarbeit ohne Zeit- und Leistungsdruck
  • Erhebliche psychische Defizite bei 50 % attestierter Arbeitsfähigkeit
  • Geringe Restarbeitsfähigkeit im Erwerb im Rahmen der gemischten Methode
  • Geringe Restarbeitsfähigkeit
  • Faktisch taube Versicherte mit Mehrfachproblematiken
  • Arbeitsabklärung bei minderintelligentem Versicherten

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