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Invaliditätsgrad > Bindungswirkung IVG/UVG
Inhalt
Rechtsprechung in chronologischer Reihenfolge
- Keine Bindungswirkung IVG/UVG
- Allerdings ist ein bereits berechneter IV-Grad vom anderen Versicherer mitberücksichtigen
- Abweichung IV-Grad zwischen IVG/UVG basiert häufig auf unfallfremden Gründen
- Auch keine Bindungswirkung IVG/UVG im Rahmen eines Vergleichs eines Versicherers
- Bei gleichen Umständen Zulässigkeit, sich einer Wiedererwägung anzuschliessen
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