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Invaliditätsgrad > Valideneinkommen

Inhalt

 

In Kürze

  • Grundsätze zum Valideneinkommen in fünf Schritten

Gesetzliche Bestimmung

  • Valideneinkommen gemäss Art. 16 ATSG

Lohnsituation beim bisherigen Arbeitgeber, wenn der Versicherte als Gesunder noch dort tätig wäre

  • Bisherige Tätigkeit ohne Gesundheitsschaden
  • Teilzeitbeschäftigte Personen im UVG
  • Lohn beim ehemaligen Arbeitgeber auch bei anderer Anstellung erzielbar (trotz Konkurs)
  • Lohnstagnierung über mehrere Jahre beim bisherigen Arbeitgeber
  • Alkoholproblematik als mitverantwortlich für Kündigung und Invalidität

Anwendung der Tabellenlöhne als Valideneinkommen

  • Grundsatz für die Anwendung ESS als Valideneinkommen
  • Als Gesunder nicht mehr an bisheriger Stelle tätig
  • Konkurs des Arbeitgebers / Betriebsschliessung
  • Überdurchschnittlich hohes Einkommen beim letzten Arbeitgeber
  • Restrukturierungsbedingten Verlust des angestammten Arbeitsplatzes
  • Letzte Tätigkeit aus wirtschaftlichen Gründen aufgegeben
  • Studium der Rechtswissenschaft als berufliche Massnahme
  • Rentenbeginn nach Pensionierung (UVG)
  • Kein Leistungslohn

Mutmassliche berufliche Weiterentwicklung ohne Gesundheitsschädigung

  • Grundsätze zur Anrechnung einer hypothetischen beruflichen Weiterentwicklung
  • Vom angestellten Facharzt zur eigenen Praxis (75 % Wahrscheinlichkeit)
  • Potenzial zum Partner einer Anwaltskanzlei genügt nicht
  • Künftige Erlangung Rechtsanwaltspatent nachgewiesen
  • Klare Absicht eine Ausbildung zu absolvieren, genügt nicht
  • Seit 2 Tagen begonnene Weiterbildung genügt nicht
  • Zeugenaussagen und statistische Häufigkeit genügt nicht
  • Beförderung vom Consultant zum Senior Consultant bekannt
  • Vom angestellten zum möglichen selbstständigen Therapeuten

Berufliche Entwicklung bei jungen Versicherten (in Ausbildung / im Studium)

  • Kein strikter Beweis jedoch konkrete Anhaltspunkte für die Anrechnung einer beruflichen Karriere
  • Gesundheitsbedingter Abbruch des Studiums als Juristin nach dem ersten Studienjahr
  • Von der zweijährigen Lehre als Detailhandelsfachmann in die Informatiksparte
  • Arbeitsmarktintegrationsprojekt für stellenlose Schulabgänger zur möglichen Lehrstelle
  • Berufliche Interessen erfüllen den Nachweis trotz Praktikum nicht
  • Eltern und Geschwister als Indizien für eine hypothetische berufliche Validenlaufbahn
  • Mit Diplommittelschule zum möglichen Primarlehrer
  • Vom Schreinerlehrling zur möglichen Meisterprüfung
  • Vom Sanitärlehrling zum möglichen technischen Kaufmann
  • Vom Gymnasium zu möglichen höheren Ausbildung
  • Vom Verwaltungslehrling zum Fachhochschulabschlus

Bedeutung der Invalidenkarriere 

  • Grundsätze der Anrechnung einer Invalidenkarriere
  • Von Pflegefachfrau (körperlich) zum Masterstudium Pflege (nicht körperlich)
  • Invalidenkarriere im Revisionsverfahren
  • Vom Verkäufer zum Reha-Technik-Berater
  • Von Hardware- in Softwarebereich gewechselt
  • Von einer Projektleiterin als Marketingplanerin zur Projektleiterin mit Medien-Studium
  • Vom kaufmännischen Bereich zum Fachhochschulabschluss
  • Lohnkarriere beim neuen Arbeitgeber
  • Vom Elektromechaniker zum Hausmeister

AHV-Lohn 

  • Grundsatz zum AHV-Lohn als Valideneinkommen
  • Kinderzulagen und Familienzulagen
  • Sold der Milizfeuerwehr
  • Ferien- und Feiertagsentschädigungen
  • Trinkgelder 

(Überdurchschnittlich) hohes Valideneinkommen aus verschiedenen Gründen 

  • Erwerbsbiographie anstelle der Lohnstrukturerhebung 
  • Markant überdurchschnittlicher Lohn 
  • Überstunden
  • Mehrfachbeschäftigung / Nebenerwerb
  • Bonuszahlungen 

Professioneller Spitzsport (Fussball / Handball / Eishockey) im Speziellen   

  • Beweis der Weiterführung der Eishockeykarriere in höchster Spielklasse trotz Abstieg
  • Fussball-Trainer eines Challenge-League-Mannschaft 
  • Spitzenfussballer höchstens Trainer der zweiobersten Spielklasse 
  • Rücktritt im Alter zwischen 33 und 35 Jahren

Weiterführende Praxis

  • Gesamtarbeitsvertrag (GAV) als Grundlage für das Valideneinkommen
  • Bonus / Buchhaltungsdaten / Betriebsergebnisse / Verteilungsschlüssel
  • Freiwillige Abkehr vom erlernten Beruf
  • Anstellung bei der eigenen GmbH
  • Erwerbseinbusse trotz Steuer- und Beitragsoptimierung

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