Hauptinhalt
Invalidenleistungen > Leistungsanspruch und zuständige Vorsorgeeinrichtung
Inhalt
Gesetzliche Bestimmung
- Leistungsanspruch gemäss Art. 23 BVG
Rechtsprechung in chronologischer Reihenfolge
- Zuständigkeit bei nachträglicher Verschlecherung
- Versicherungsdeckung als Voraussetzung für den Anspruch auf Invalidenleistungen
- Zuständige Vorsorgeeinrichtung
- Zuständige Vorsorgeeinrichtung bei Änderung des IV-Grades
- Mehrere Arbeitgeber
- Arbeitsunfähigkeit: Eintritt = Bisheriger Beruf / Zeitliche Konnexität = Zumutbare Tätigkeit
Expertensysteme: Invalidenleistungen
- Diese Applikation beurteilt die Leistungspflicht Ihrer Vorsorgeeinrichtung.
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