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Invalidenleistungen > Teilzeitbeschäftigung / Teilerwerbstätigkeit / Teilpensum

Inhalt

 

Rechtsprechung in chronologischer Reihenfolge

  • Statuswechsel bei IVG von Teil- auf Vollzeit: IV-Grad 56 % / Teilzeit bei BVG: IV-Grad 27 %
  • Valideneinkommens entsprechend dem Grad der Teilerwerbstätigkeit bemessen
  • Überstunden, die die Arbeitsfähigkeit im Teilzeitpensum übersteigen könnten
  • Beschäftigungsgrad bei Eintritt der Arbeitsunfähigkeit
  • Nicht versicherter Nebenerwerb (z. B. als Gemeinderat)
  • Versicherungsdeckung bei Teilzeitbeschäftigung
  • Berechnung des Invaliditätsgrades bei Teilerwerbstätigkeit
  • Invaliditätsbegriff bei Teilzeitbeschäftigung
  • Keine Umrechnung auf eine hypothetisches Einkommen analog UVG
  • Berechnungsbeispiel
  • (Teil-)Invalidität bei drei Arbeitgebern / Aufgabe einer Stelle
  • (Teil-)Invalidität bei zwei Arbeitgebern / Aufgabe einer Stelle

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