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Kürzung der UVG-Invalidenrente ab Referenzalter: Dossierbeleg
Ihre Eingabe:
- Der Unfall ereignete sich ab 01.01.2017.
- Die versicherte Person ist zum Unfallzeitpunkt 45 Jahre alt oder jünger.
Resultat:
Es erfolgt keine Kürzung der UVG-Invalidenrente ab Referenzalter.