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Kürzung der UVG-Invalidenrente ab Referenzalter: Dossierbeleg
Zusammenfassung Ihrer Eingabe:
- Der Unfall ereignete sich bis 31.12.2016.
- Die versicherte Person erreicht das Referenzalter zwischen 2025 und 2028.
- Die versicherte Person ist zum Unfallzeitpunkt 10 volle Jahre älter als 45 Jahre.
Resultat:
Wenn die versicherte Person das Referenzalter im Jahre 2025 erreicht:
- IV-Grad unter 40 %: 20 % der 10 %-Kürzung = 2 %
- IV-Grad mindestens 40 %: 20 % der 20 %-Kürzung = 4 %
Wenn die versicherte Person das Referenzalter im Jahre 2026 erreicht:
- IV-Grad unter 40 %: 40 % der 10 %-Kürzung = 4 %
- IV-Grad mindestens 40 %: 40 % der 20 %-Kürzung = 8 %
Wenn die versicherte Person das Referenzalter im Jahre 2027 erreicht:
- IV-Grad unter 40 %: 60 % der 10 %-Kürzung = 6 %
- IV-Grad mindestens 40 %: 60 % der 20 %-Kürzung = 12 %
Wenn die versicherte Person das Referenzalter im Jahre 2028 erreicht:
- IV-Grad unter 40 %: 80 % der 10 %-Kürzung = 8 %
- IV-Grad mindestens 40 %: 80 % der 20 %-Kürzung = 16 %