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Zuständigkeitsprüfung bei mehreren Arbeitgebern: Dossierbeleg
Zusammenfassung Ihrer Eingabe:
- Der Unfall ereignete sich auf dem Weg von Arbeiteber 1 mit BU- und NBU-Deckung nach Hause.
- Nebst Arbeitgeber 1 existieren noch mehr als ein weiterer Arbeitgeber mit BU- und NBU-Deckung; ev. sind noch weitere zusätzliche Arbeitgeber mit nur BU-Deckung vorhanden.
Resultat:
- Der UVG-Versicherer von Arbeitgeber 1 mit BU- und NBU-Deckung ist zuständig für die Bearbeitung dieses Leistungsfalles.
Rechtliche Grundlagen:
Art. 99 Abs. 1 und 2 UVV, Urteil 8C_1029 vom 20.4.2011 E. 2.2.3 und UVG Ad-Hoc-Empfehlung 01/2017 Ziff. 2.5