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Zuständigkeitsprüfung bei mehreren Arbeitgebern: Dossierbeleg

Zusammenfassung Ihrer Eingabe:

  • Der Unfall ereignete sich auf dem Weg von Arbeitgeber 1 mit BU-Deckung zu Arbeitgeber 2 mit BU-Deckung.

Resultat:

  • Der UVG-Versicherer von Arbeitgeber 1 mit BU-Deckung ist zuständig für die Bearbeitung dieses Leistungsfalles. Als Arbeitsweg gilt nur der direkte Weg von zu oder nach Hause, weshalb hier nicht von einem Arbeitsweg ausgegangen werden kann. Weil dieses Ergebnis stossend wäre, wird angenommen, dass die Deckung über den Arbeitgeber 1 fortgeführt wird.  
  • Sollte noch ein Arbeitgeber 3 mit BU- und NBU-Deckung existieren, wäre der UVG-Versicherer von Arbeitgeber 3 für die Bearbeitung des Leistungsfalles zuständig.