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Zuständigkeitsprüfung bei mehreren Arbeitgebern: Dossierbeleg
Zusammenfassung Ihrer Eingabe:
- Der Unfall ereignete sich auf dem Weg von Arbeitgeber 1 mit BU-Deckung zu Arbeitgeber 2 mit BU-Deckung.
Resultat:
- Der UVG-Versicherer von Arbeitgeber 1 mit BU-Deckung ist zuständig für die Bearbeitung dieses Leistungsfalles. Als Arbeitsweg gilt nur der direkte Weg von zu oder nach Hause, weshalb hier nicht von einem Arbeitsweg ausgegangen werden kann. Weil dieses Ergebnis stossend wäre, wird angenommen, dass die Deckung über den Arbeitgeber 1 fortgeführt wird.
- Sollte noch ein Arbeitgeber 3 mit BU- und NBU-Deckung existieren, wäre der UVG-Versicherer von Arbeitgeber 3 für die Bearbeitung des Leistungsfalles zuständig.
Rechtliche Grundlagen:
Art. 99 Abs. 1 und 2 UVV, Urteil 8C_1029 vom 20.4.2011 E. 2.2.3 und UVG Ad-Hoc-Empfehlung 01/2017 Ziff. 2.5