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Zuständigkeitsprüfung bei mehreren Arbeitgebern: Dossierbeleg

Zusammenfassung Ihrer Eingabe:

  • Der Unfall ereignete sich auf dem Weg von Arbeitgeber 1 mit BU-Deckung zu Arbeitgeber 2 mit BU- und NBU-Deckung.

Resultat:

  • Der UVG-Versicherer von Arbeitgeber 2 mit BU- und NBU-Deckung ist zuständig für die Bearbeitung dieses Leistungsfalles.
  • Sollten - nebst  Arbeitgeber 2 - noch weitere Arbeitgeber mit BU- und NBU-Deckung bestehen, wäre der UVG-Versicherer desjenige Arbeitgeber mit BU- und NBU-Deckung für die Bearbeitung des Leistungsfalles zuständig, bei welchem die versicherte Person zuletzt gearbeitet hatte.