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Zuständigkeitsprüfung bei mehreren Arbeitgebern: Dossierbeleg
Zusammenfassung Ihrer Eingabe:
- Der Unfall ereignete sich auf dem Weg von Arbeitgeber 1 mit BU-Deckung zu Arbeitgeber 2 mit BU- und NBU-Deckung.
Resultat:
- Der UVG-Versicherer von Arbeitgeber 2 mit BU- und NBU-Deckung ist zuständig für die Bearbeitung dieses Leistungsfalles.
- Sollten - nebst Arbeitgeber 2 - noch weitere Arbeitgeber mit BU- und NBU-Deckung bestehen, wäre der UVG-Versicherer desjenige Arbeitgeber mit BU- und NBU-Deckung für die Bearbeitung des Leistungsfalles zuständig, bei welchem die versicherte Person zuletzt gearbeitet hatte.
Rechtliche Grundlagen:
Art. 99 Abs. 1 und 2 UVV, Urteil 8C_1029 vom 20.4.2011 E. 2.2.3 und UVG Ad-Hoc-Empfehlung 01/2017 Ziff. 2.5