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Zuständigkeitsprüfung bei mehreren Arbeitgebern: Dossierbeleg

Zusammenfassung Ihrer Eingabe:

  • Der Unfall ereignete sich auf dem Weg von Arbeitgeber 1 mit BU- und NBU-Deckung zu Arbeitgeber 2 mit BU-Deckung.

Resultat:

  • Der UVG-Versicherer von Arbeitgeber 1 mit BU- und NBU-Deckung ist zuständig für die Bearbeitung dieses Leistungsfalles.
  • Sollten noch weitere Arbeitgeber mit BU oder BU- und NBU-Deckung existieren, ändert dies nichts an der Zuständigkeit von Arbeitgeber 1.