Hauptinhalt
Zuständigkeitsprüfung bei mehreren Arbeitgebern: Dossierbeleg
Zusammenfassung Ihrer Eingabe:
- Der Unfall ereignete sich auf dem Weg von Arbeitgeber 1 mit BU- und NBU-Deckung zu Arbeitgeber 2 mit BU- und NBU-Deckung.
Resultat:
- Der UVG-Versicherer von Arbeitgeber 1 mit BU- und NBU-Deckung ist für die Bearbeitung dieses Leistungsfalles zuständig.
- Sollten noch weitere Arbeitgeber mit BU oder BU- und NBU-Deckung existieren, ändert dies nichts an der Zuständigkeit von Arbeitgeber 1.
Rechtliche Grundlagen:
Art. 99 Abs. 1 und 2 UVV, Urteil 8C_1029 vom 20.4.2011 E. 2.2.3 und UVG Ad-Hoc-Empfehlung 01/2017 Ziff. 2.5