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Überentschädigung gemäss Art. 69 ATSG
Rückwirkende Periode vom 04.03.2023 bis 31.12.2024
- Heute ist der 15.12.2024
- Unfall: 01.03.2023
- Arbeitsunfähigkeit: 100 %
- UVG-Taggeld: Fr. 83.29
- Rückwirkende IV-Renten vom 01.03.2023 bis 31.12.2024: Fr. 16'990.00 (10 x Fr. 1'699.00)
- Monatliche IV-Rente ab 01.01.2025: Fr. 1'752.00
- Mutmasslich entgangener Verdienst 2023: Fr. 38'000:00 / 2024: Fr. 39'000.00 / 2025: Fr. 40'000.00
Ihr zweiter Schritt
Für die rückwirkende Periode vom 04.03.2023 bis 31.12.2024 (Globalmethode ab Beginn des Taggeldanspruchs) gilt es
- den mutmasslich entgangenen Verdienst,
- das Total der UVG-Taggeldleistungen
- sowie der Rentenleistungen der IV
zu bestimmen.
Hinweise für die Berechnungen:
- Für die Periode vom 04.03.2023 bis 31.12.2024 haben Sie gemäss Ihrem EDV-System 668 Tage UVG-Taggelder bezahlt.
- Die Periode vom 04.03.2023 bis 31.12.2023 hat 303 Tage.
- Ein ganzes Jahr hat für die Berechnungen immer 365 Tage.