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Wiedereröffnung: Grundfall, Rückfall oder Spätfolge?

Zusammenfassung Ihrer Eingabe:

  • Die Erledigung des Dossiers erfolgte seinerzeit ohne Information an die versicherte Person: Rein EDV-technische Erledigung!
  • Es lag seinerzeit kein vergleichsweise harmloser Unfall mit günstigem Heilungsverlauf vor, welcher nur während relativ kurzer Zeit einen Anspruch auf Leistungen begründete.

Resultat:

  • Das Dossier war grundsätzlich nicht rechtskräftig abgeschlossen.
  • Es liegt kein Rückfall vor. Die weitere Fallbearbeitung erfolgt via Grundfall. Sie hatten das Dossier zu früh elektronisch abgeschlossen.

Beispiel:

 

Heikle Schulterverletzung ohne medizinsiche Konsultation während 9 Monaten. Nach dieser Zeit erhalten Sie eine erneute Rechnung für Physiotherapie. Brückensymptome kennzeichnen das Geschehen über die leistungsfreie Zeit als Einheit.