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Wiedereröffnung: Grundfall, Rückfall oder Spätfolge?
Zusammenfassung Ihrer Eingabe:
- Die Erledigung des Dossiers erfolgte seinerzeit ohne Information an die versicherte Person: Rein EDV-technische Erledigung!
- Es lag seinerzeit kein vergleichsweise harmloser Unfall mit günstigem Heilungsverlauf vor, welcher nur während relativ kurzer Zeit einen Anspruch auf Leistungen begründete.
Resultat:
- Das Dossier war grundsätzlich nicht rechtskräftig abgeschlossen.
- Es liegt kein Rückfall vor. Die weitere Fallbearbeitung erfolgt via Grundfall. Sie hatten das Dossier zu früh elektronisch abgeschlossen.
Beispiel:
Heikle Schulterverletzung ohne medizinsiche Konsultation während 9 Monaten. Nach dieser Zeit erhalten Sie eine erneute Rechnung für Physiotherapie. Brückensymptome kennzeichnen das Geschehen über die leistungsfreie Zeit als Einheit.
Detaillierte Rechtsprechung: UVG > Rückfälle und Spätfolgen > Abgrenzung zwischen Grundfall und Rückfall