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Adäquanz-Prüfung

Ihre bisherige Eingabe:

  • Der Zeitpunkt der Prüfung der Adäquanz liegt vor.
  • Ein organisches Korrelat liegt nicht vor.
  • Es liegt kein Zeckenbiss, kein Schreckereignis und keine Berufskrankheit vor.

Somit liegt eines der folgenden Ereignisse vor:

  • Unfall mit Schleudertrauma der Halswirbelsäule, eine dem Schleudertrauma äquivalente Verletzung oder ein Schädel-Hirntrauma
  • Unfall mit psychischer Fehlentwicklung (Missverhältnis zwischen Unfall und Beschwerden)
  • Ein anderes Unfallgeschehen

Ihre Aufgabe:

Beantworten Sie die Frage:

 

Welche Rechtsprechung (Triage) kommt im vorliegenden Fall schlussendlich zur Anwendung?