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UVG-Deckungsprüfung

Ihre bisherige Eingabe:

  • Der detaillierte Hergang ist bekannt.
  • Es liegt kein ungewöhnlicher äusserer Faktor vor.

Zwischenresultat:

  • Der Unfallbegriff ist infolge fehlendem ungewöhnlichen äusseren Faktor nicht erfüllt.
  • Es gilt nun zu prüfen, ob eine gedeckte unfallähnliche Körperschädigung vorliegt.

Prüfung einer unfallähnlichen Körperschädigung:

 

Liegt eine der folgenden Diagnosen vor?

 

- Knochenbruch

- Meniskusriss

- Muskelzerrung

- Bandläsion

- Trommelfellverletzung

- Verrenkung von Gelenken

- Muskelriss oder Sehnenriss?