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Anzeigepflichtverletzung: Dossierbeleg

Zusammenfassung Ihrer Eingabe:

  • Es wurde eine erhebliche Gefahrentatsache unrichtig mitgeteilt oder verschwiegen.
  • Die Gesundheitserklärung ist datiert bis 31.12.2005.
  • Das massgebende Reglement der beruflichen Vorsorge liegt vor.
  • Das Reglement sieht keine Regelung vor.

Resultat:

 

Alt-Art. 6 VVG kommt zur Anwendung:

  • Die Risikoleistungen werden (nur) gemäss BVG (Obligatorium) gewährt.