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Anzeigepflichtverletzung: Dossierbeleg
Zusammenfassung Ihrer Eingabe:
- Es wurde eine erhebliche Gefahrentatsache unrichtig mitgeteilt oder verschwiegen.
- Die Gesundheitserklärung ist datiert bis 31.12.2005.
- Das massgebende Reglement der beruflichen Vorsorge liegt vor.
- Das Reglement sieht keine Regelung vor.
Resultat:
Alt-Art. 6 VVG kommt zur Anwendung:
- Die Risikoleistungen werden (nur) gemäss BVG (Obligatorium) gewährt.