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Anzeigepflicht / Anzeigepflichtverletzung

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Gesetzliche Bestimmungen

  • Anzeigepflicht im Allgemeinen gemäss Art. 4 VVG
  • Anzeigepflicht bei Stellvertretung und bei Fremdversicherung gemäss Art. 5 VVG
  • Folgen der verletzten Anzeigepflicht im Allgemeinen gemäss Art. 6 VVG
  • Folgen der verletzten Anzeigepflicht beim Kollektivversicherungsvertrag gemäss Art. 7 VVG
  • Nichteintritt der Folgen der verletzten Anzeigepflicht gemäss Art. 8 VVG

Übersicht der Rechtsprechung zu erheblichen und nicht erheblichen Gefahrentatsachen

  • Anzeigepflichtverletzung bei Vertragsabschluss liegt vor  
  • Anzeigepflichtverletzung bei Vertragsabschluss liegt nicht vor

Weitere Rechtsprechung in chronologischer Reihenfolge

  • Abgrenzung zwischen Anzeigepflicht (Art. 4 Abs. 3 VVG) von Krankheitheiten und Unpässlichkeiten
  • Infolge fehlender echtzeitlicher Unterlagen kein Nachweis einer Anzeigepflichtverletzung
  • Frage nach 'Art der Krankheit' meint Störung mit Krankheitwert
  • Fristbeginn gemäss Art. 6 Abs. 2 VVG ab Erhalt der IV-Akten
  • Bei einem allgemeinen Verdacht entsprechende Nachforschungen anstellen
  • Grundsätze zur Kündigungsfrist gemäss Art. 6 Abs. 2 VVG  
  • Versicherte unterschreibt den Antrag 'blind'
  • Kündigungsschreiben nur einem von mehreren Erben zugestellt
  • Fragehorizont von zehn Jahren ist zulässig
  • Subjektiver Verständnishorizont bei der Tragweite einzelner Gesundheitsfragen
  • Nicht bestimmt und nicht unzweideutig formulierte Gesundheitsfragen
  • Fristbeginn gemäss Art. 6 Abs. 2 VVG z. B. durch Wissen des Vertrauensarztes
  • Verletzung der Anzeigepflicht und Kündigung und kausaler Zusammenhang
  • Voraussetzungen einer verletzten Anzeigepflicht
  • Bestimmung über den Fristenlauf und die Berechnung von Wochenfristen (Art. 6 Abs. 2 VVG)  
  • Art. 6 VVG sieht keine Beweiserleichterung vor
  • Anforderungen an eine Rücktritts/-Kündigungserklärung 
  • Delegation der administrativen Arbeiten (Art. 6 Abs. 2 VVG)

Expertensysteme: Anzeigepflichtverletzung im Leistungsfall

  • Diese Applikation beurteilt, ob bei Eintritt eines aktuellen Leistungsfalles eine Anzeigepflichtverletzung bei Vertragsabschluss bzw. bei Eintritt beim Arbeitgeber vorliegt und wenn ja, welchen Einfluss diese auf die aktuelle Leistungspflicht des Versicherers bzw. der Vorsorgeeinrichtung hat.

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