Hauptinhalt

Anspruch auf eine BVG-Invalidenrente: Dossierbeleg

Zusammenfassung Ihrer Eingabe:

  • Die versicherte Person war während einem Jahr ohne wesentlichen Unterbruch durchschnittlich mindestens 40 % arbeitsunfähig.
  • Bei Eintritt der Arbeitsunfähigkeit bestand keine Einbusse am funktionellen Leistungsvermögen im bisherigen Beruf oder Aufgabenbereich von mindestens 20 %.

Resultat