Hauptinhalt

Kürzung und Verweigerung von Versicherungsleistungen: Dossierbeleg

Zusammenfassung Ihrer Eingabe:

  • Der Unfall ereignete aus einer emotionalen Situation heraus (Wut, Frust, Erregung) mit der Folge einer Selbstschädigung.
  • Die versicherte Person nimmt den Eintritt der Verletzung in Kauf, findet sich mit dieser ab und handelt trotzdem.

Resultat:

 

Liegt Eventalvorsatz vor, d. h. die Selbstschädigung wurde in Kauf genommen, besteht keine UVG-Deckung.