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Wiedereröffnung: Grundfall, Rückfall oder Spätfolge?
Zusammenfassung Ihrer Eingabe:
- Die Erledigung des Dossiers erfolgte seinerzeit durch ein einfaches Schreiben an die versicherte Person: Der Leistungsfall ist abgeschlossen!
- Seit dem Datum des einfachen Briefes über den Fallabschluss ist ein Jahr oder mehr vergangen.
Resultat:
- Das Dossier ist grundsätzlich im Rahmen des formlosen Verfahrens rechtskräfig abgeschlossen.
- Die weitere Fallbearbeitung ist als Rückfall oder Spätfolge gemäss Art. 11 UVV zu prüfen.
Detaillierte Rechtsprechung: ATSG > Formloses Verfahren / UVG > Rückfälle und Spätfolgen