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Wiedereröffnung: Grundfall, Rückfall oder Spätfolge?
Zusammenfassung Ihrer Eingabe:
- Die Erledigung des Dossiers erfolgte seinerzeit ohne Information an die versicherte Person: Rein EDV-technische Erledigung!
- Es lag seinerzeit ein vergleichsweise harmloser Unfall mit günstigem Heilungsverlauf vor, welcher nur während relativ kurzer Zeit einen Anspruch auf Leistungen begründete.
Resultat:
- Das Dossier ist grundsätzlich im Rahmen des formlosen Verfahrens rechtskräfig abgeschlossen.
- Die weitere Fallbearbeitung ist als Rückfall oder Spätfolge gemäss Art. 11 UVV zu prüfen.
Beispiel:
Die versicherte Person beanspruchte nach einem Unfall nur während rund eines Monats Leistungen und hat sich erst mehr als zwei Jahre später wieder beim Unfallversicherer gemeldet.
Detaillierte Rechtsprechung: UVG > Rückfälle und Spätfolgen > Abgrenzung zwischen Grundfall und Rückfall