Hauptinhalt

Wiedereröffnung: Grundfall, Rückfall oder Spätfolge?

Zusammenfassung Ihrer Eingabe:

  • Die Erledigung des Dossiers erfolgte seinerzeit ohne Information an die versicherte Person: Rein EDV-technische Erledigung!
  • Es lag seinerzeit ein vergleichsweise harmloser Unfall mit günstigem Heilungsverlauf vor, welcher nur während relativ kurzer Zeit einen Anspruch auf Leistungen begründete.

Resultat:

  • Das Dossier ist grundsätzlich im Rahmen des formlosen Verfahrens rechtskräfig abgeschlossen.
  • Die weitere Fallbearbeitung ist als Rückfall oder Spätfolge gemäss Art. 11 UVV zu prüfen.

Beispiel:

 

Die versicherte Person beanspruchte nach einem Unfall nur während rund eines Monats Leistungen und hat sich erst mehr als zwei Jahre später wieder beim Unfallversicherer gemeldet.