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Zwischenverdienst: Dossierbeleg
Zusammenfassung Ihrer Eingabe:
- Es ereignete sich ein Nichtberufsunfall (NBU).
- Die versicherte Person erzielte am Tag des Nichtberufsunfalles einen Zwischenverdienst.
Resultat:
Gemäss Art. 130 Abs. 2 UVV erbringt der Versicherer des betreffenden Betriebs die Leistungen, die sich an Tagen ereignen, an denen die arbeitslose Person Zwischenverdienst erzielt oder erzielt hätte.
Taggeldberechnung (Berechnungsbeispiel):
- Gemäss Art. 130 Abs. 4 UVV entspricht das Taggeld demjenigen, das der versicherten Person ohne Zwischenverdienst ausgerichtet würde.