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Zwischenverdienst: Dossierbeleg

Zusammenfassung Ihrer Eingabe:

  • Es ereignete sich ein Nichtberufsunfall (NBU).
  • Die versicherte Person erzielte am Tag des Nichtberufsunfalles einen Zwischenverdienst.

Resultat:

  

Gemäss Art. 130 Abs. 2 UVV erbringt der Versicherer des betreffenden Betriebs die Leistungen, die sich an Tagen ereignen, an denen die arbeitslose Person Zwischenverdienst erzielt oder erzielt hätte.

 

Taggeldberechnung (Berechnungsbeispiel): 

  • Gemäss Art. 130 Abs. 4 UVV entspricht das Taggeld demjenigen, das der versicherten Person ohne Zwischenverdienst ausgerichtet würde.