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Zwischenverdienst: Dossierbeleg
Zusammenfassung Ihrer Eingabe:
- Es ereignete sich ein Nichtberufsunfall (NBU).
- Die versicherte Person erzielte am Tag des Unfalles keinen Zwischenverdienst.
Resultat:
Gemäss Art. 66 Abs. 3bis UVG ist die SUVA für die Bearbeitung des Leistungsfalles zuständig.