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VO 883/2004 > Anhänge

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Alle Anhänge in einer Pdf-Datei

  • I: Unterhaltsvorschüsse und besondere Geburts- und Adoptionsbeihilfen
  • II: Bestimmungen von Abkommen, die weiter in Kraft bleiben und gegebenenfalls auf die Personen beschränkt sind, für die diese Bestimmungen gelten
  • III: Beschränkung des Anspruchs auf Sachleistungen für Familienangehörige von Grenzgängern
  • IV: Mehr Rechte für Rentner, die in den zuständigen Mitgliedstaat zurückkehren
  • V: Mehr Rechte für ehemalige Grenzgänger, die in den Mitgliedstaat zurückkehren, in dem sie zuvor eine Beschäftigung oder eine selbständige Erwerbstätigkeit ausgeübt haben(findet nur Anwendung, wenn der Mitgliedstaat, in dem der Träger, der die Kosten der dem Rentner in seinem Wohnmitgliedstaat gewährten Sachleistungen zu tragen hat, seinen Sitz hat, auch aufgeführt ist)
  • VI: Rechtsvorschriften des Typs A, die der Sonderkoordinierung unterliegen sollten
  • VII: Übereinstimmung zwischen den Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten in Bezug auf den Grad der Invalidität
  • VIII: Fälle, in denen auf die anteilige Berechnung verzichtet wird oder diese keine Anwendung findet
  • lX: Leistungen und Abkommen, die es ermöglichen, Art. 54 anzuwenden
  • X: Besondere Beitragsunabhänige Geldleistungen
  • XI: Besondere Vorschriften für die Anwendung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten

Aktualisiert per 01.01.2015