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Kürzung und Verweigerung von Versicherungsleistungen: Dossierbeleg
Zusammenfassung Ihrer Eingabe:
- Der Unfall ereignete sich als Motorfahrzeuglenker unter Einfluss von Medikamenten oder Drogen.
Resultat:
Liegt eine Fahrunfähigkeit vor, handelt es sich um ein Vergehen!
Rechtliche Grundlage: Art. 37 Abs. 3 UVG
- Heilungskosten: Keine Kürzung
- Geldleistungen: Kürzung (BU und NBU)