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Kürzung und Verweigerung von Versicherungsleistungen: Dossierbeleg

Zusammenfassung Ihrer Eingabe:

  • Der Unfall ereignete sich als Motorfahrzeuglenker unter Einfluss von Medikamenten oder Drogen.

Resultat:

 

Liegt eine Fahrunfähigkeit vor, handelt es sich um ein Vergehen!

 

Rechtliche Grundlage: Art. 37 Abs. 3 UVG

  • Heilungskosten: Keine Kürzung
  • Geldleistungen: Kürzung (BU und NBU)

Grundlagen der Beurteilung (Rechtsprechung)