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VO 987/09 > Leistungen > Leistungen bei Arbeitslosigkeit

Inhalt

 

Gesetzliche Bestimmungen

  • Zusammenrechnung der Zeiten und Berechnung der Leistungen gemäss Art. 54 VO 987/09 
  • Bedingungen und Grenzen für die Aufrechterhaltung des Leistungsanspruchs eines Arbeitslosen, der sich in einen anderen Mitgliedstaat begibt gemäss Art. 55 VO 987/09 
  • Arbeitslose, die in einem anderen als dem zuständigen Mitgliedstaat gewohnt haben gemäss Art. 56 VO 987/09 
  • Vorschriften für die Anwendung der Artikel 61, 62, 64 und 65 der Grundverordnung auf von einem Sondersystem für Beamte erfasste Personen gemäss Art. 57 VO 987/09