Hauptinhalt
Anspruch auf eine Invalidenrente der beruflichen Vorsorge
Ihre bisherige Eingabe:
- Die versicherte Person war während einem Jahr ohne wesentlichen Unterbruch durchschnittlich mindestens 40 % arbeitsunfähig.
- Bei Eintritt der relevanten Arbeitsunfähigkeit bestand eine Einbusse am funktionellen Leistungsvermögen im bisherigen Beruf oder Aufgabenbereich von mindestens 20 %.
3. Schritt: Vorsorgeverhältnis
Bestand im Zeitpunkt des Eintritts der Arbeitsunfähigkeit, die die Invalidität zur Folge hat, ein Vorsorgeverhältnis (Versicherungspflicht / Beginn und Ende) bei Ihrer Vorsorgeeinrichtung?