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Anspruch auf eine Invalidenrente der beruflichen Vorsorge

Ihre bisherige Eingabe:

  • Die versicherte Person war während einem Jahr ohne wesentlichen Unterbruch durchschnittlich mindestens 40 % arbeitsunfähig.
  • Bei Eintritt der relevanten Arbeitsunfähigkeit bestand eine Einbusse am funktionellen Leistungsvermögen im bisherigen Beruf oder Aufgabenbereich von mindestens 20 %.

3. Schritt: Vorsorgeverhältnis

 

Bestand im Zeitpunkt des Eintritts der Arbeitsunfähigkeit, die die Invalidität zur Folge hat, ein Vorsorgeverhältnis (Versicherungspflicht / Beginn und Ende) bei Ihrer Vorsorgeeinrichtung?