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Kürzung und Verweigerung von Versicherungsleistungen: Dossierbeleg

Zusammenfassung Ihrer Eingabe: 

  • Der Unfall ereignete sich als Motorfahrzeuglenker mit einem Alkoholisierungsgrad ab 0.8 Promille.

Resultat:

 

Es handelt sich um ein Vergehen!

 

Rechtliche Grundlage: Art. 37 Abs. 3 UVG

  • Heilungskosten: Keine Kürzung
  • Geldleistungen: Kürzung (BU und NBU) 

Umfang der Kürzung der Geldleistungen: Praxis und Rechtsprechung

 

Die Kürzungssätze infolge Alkohol sind zusätzliche zu erhöhen, wenn weitere deutlich erschwerende Umstände hinzukommen. Beispiele: Übersetzte Geschwindigkeit, rücksichtlose Fahrweise, Übermüdung