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Kürzung und Verweigerung von Versicherungsleistungen: Dossierbeleg
Zusammenfassung Ihrer Eingabe:
- Der Unfall ereignete sich als Motorfahrzeuglenker mit einem Alkoholisierungsgrad ab 0.8 Promille.
Resultat:
Es handelt sich um ein Vergehen!
Rechtliche Grundlage: Art. 37 Abs. 3 UVG
- Heilungskosten: Keine Kürzung
- Geldleistungen: Kürzung (BU und NBU)
Umfang der Kürzung der Geldleistungen: Praxis und Rechtsprechung
Die Kürzungssätze infolge Alkohol sind zusätzliche zu erhöhen, wenn weitere deutlich erschwerende Umstände hinzukommen. Beispiele: Übersetzte Geschwindigkeit, rücksichtlose Fahrweise, Übermüdung