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Kürzung und Verweigerung von Versicherungsleistungen: Dossierbeleg

Zusammenfassung Ihrer Eingabe:

  • Der Unfall ereignete aus einer emotionalen Situation heraus (Wut, Frust, Erregung) mit der Folge einer Selbstschädigung.
  • Die versicherte Person vertraut darauf, dass die als möglich vorausgesehene Verletzung nicht eintreten wird.

Resultat:

  • Es liegt eine bewusste Fahrlässigkeit vor; d. h. es besteht grundsätzlich UVG-Deckung für die vorliegende Selbstschädigung.
  • Bei bewussten Fahrlässigkeiten gilt es jedoch immer eine mögliche Leistungskürzung infolge Grobfahrlässigkeit oder Wagnis zu prüfen.