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Kürzung und Verweigerung von Versicherungsleistungen: Dossierbeleg
Zusammenfassung Ihrer Eingabe:
- Der Unfall ereignete aus einer emotionalen Situation heraus (Wut, Frust, Erregung) mit der Folge einer Selbstschädigung.
- Die versicherte Person vertraut darauf, dass die als möglich vorausgesehene Verletzung nicht eintreten wird.
Resultat:
- Es liegt eine bewusste Fahrlässigkeit vor; d. h. es besteht grundsätzlich UVG-Deckung für die vorliegende Selbstschädigung.
- Bei bewussten Fahrlässigkeiten gilt es jedoch immer eine mögliche Leistungskürzung infolge Grobfahrlässigkeit oder Wagnis zu prüfen.