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VO 883/2004 > Leistungen > Familienleistungen

Inhalt

 

Gesetzliche Bestimmungen

  • Familienangehörige, die in einem anderen Mitgliedstaat wohnen gemäss Art. 67 VO 883/04
  • Prioritätsregeln bei Zusammentreffen von Ansprüchen gemäss Art. 68 VO 883/04
  • Gewährung von Leistungen gemäss Art. 68a VO 883/04
  • Ergänzende Bestimmungen gemäss Art. 69 VO 883/04

Praxis

  • Vorgehen bei der Koordinierung der Familienleistungen mit Italien