Wegleitungen / Kreisschreiben
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Dokumente
AHV-Wegleitungen / AHV-Kreisschreiben
Kreisschreiben über die 13. Altersrente (KS 13. AR)
Wegleitung über die Versicherungspflicht (WVP)
Wegleitung über den massgebenden Lohn (WML)
Wegleitung über den Bezug der Beiträge (WBB)
Wegleitung zur freiwilligen Alter-, Hinterlassenen und Invalidenversicherung (WFV)
Wegleitung über die Beiträge der Selbständigerwerbenden und Nichterwerbstätigen (WSN)
Kreisschreiben über die Beitragspflicht der Erwerbstätigen im Rentenalter AHV/IV/EO (KSR)
Kreisschreiben über die Beiträge an die obligatorische Arbeitslosenversicherung (KALV)
Wegleitung über die Kassenzugehörigkeit der Beitragspflichtigen (WKB)
Umrechnung von Nettolöhnen in Bruttolöhne AHV/IV/EO/AL
Wegleitung über die Renten in der AHV/IV (RWL)
Kreisschreiben über die Betreuungsgutschriften (KSBGS)
Kreisschreiben über das Splitting (KSS)
Kreisschreiben über die Abgabe von Hilfsmitteln durch die Altersversicherung (KSHA)
Weisung über die Aktenführung, Aktenaufbewahrung, Aktenarchivierung und Aktenvernichtung in der AHV/IV/EO/EL/ÜL/FamZ/FamZL (WAF)
Rechtsprechung
Bedeutung der AHV-Wegleitungen
Urteil 9C_276/2025 vom 09.09.2025 E. 3.2.2 (Volltext)
Verwaltungsweisungen richten sich an die Durchführungsstellen und sind für das Gericht nicht verbindlich. Dieses soll sie bei seiner Entscheidung aber berücksichtigen, sofern sie eine dem Einzelfall angepasste und gerecht werdende Auslegung der anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen zulassen. Das Gericht weicht also nicht ohne triftigen Grund von Verwaltungsweisungen ab, wenn diese eine überzeugende Konkretisierung der rechtlichen Vorgaben darstellen. Insofern wird dem Bestreben der Verwaltung, durch interne Weisungen eine rechtsgleiche Gesetzesanwendung zu gewährleisten, Rechnung getragen (BGE 146 V 224 E. 4.4.2; 141 V 365 E. 2.4 mit Hinweisen).