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Beweisregel ’Post hoc ergo propter hoc’ (zu deutsch: danach, also deswegen)
Inhalt
Grundsatz gemäss Rechtsprechung
- Beweismaxime 'Post hoc ergo propter hoc' (zu deutsch: danach, also deswegen)
Rechtsprechung in chronologischer Reihenfolge
- Diskushernie mit Beschwerden im Bereich der HWS mit sensomotorischen Ausfällen
- Massive richtungsweisende Verschlechterung eines degenerativen Schulter-Vorzustandes
- Rissbildung Hinterhorn Knie
- Wirbelkörperfraktur
- Schultergelenk
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