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KVG-Kreisscheiben des BAG
Verbot der Gewährung wirtschaftlicher Vorteile in Abhängigkeit eines Versicherungsvertragsschlusses an bestehende oder künftige Versicherte
Dieses Kreisschreiben regelt die Einführung der Versichertenkarte für die obligatorische Krankenpflegeversicherung nach KVG
Information im Vorfeld von Abstimmungen
Versichertenbestand im Risikoausgleich: Asylsuchende, vorläufig Aufgenommene und Schutzbedürftige ohne Aufenthaltsbewilligung, welche sich in der Schweiz aufhalten und Sozilalhilfe beziehen
Auskunfts- und Akteneinsichtsrecht
Verhältnis der Krankenversicherung zur Militärversicherung
Bundesgesetz und Verordnung über das Öffentlichkeitsprinzip der Verwaltung (Öffentlichkeitsgesetz, BGÖ; Öffentlichkeitsverordnung, VBGÖ)
Datenschutzkonforme Organisation und Prozesse der Krankenversicherer
Einführung der Mutterschaftsentschädigung durch Änderung des Erwerbsersatzgesetzes
Ausgleich von zu hohen Prämieneinnahmen
Durchführung der ordentlichen Revision und Berichterstattung an das Bundesamt für Gesundheit (BAG)
Besondere Versicherungsform mit eingeschränkter Wahl der Leistungserbringer: Nachweis Kostenunterschied
Franchise und Selbstbehalt bei Kurzaufentaltern
Prämien der obligatorischen Krankenpflegeversicherung und der freiwilligen Einzeltaggeldversicherung - Ergänzung zum Corona-Virus und zur Prämienkommunikation
Pramien der obligatorischen Krankenpflegeversicherung und der freiwilligen Einzeltaggeldversicherung
Nr. 3.1 vom 31.05.2011 (wurde aufgehoben per 19.03.2018)
Voraussetzungen der Kostenübernahme durch die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) für die ärztlichen Leistungen
Auskunftspflicht der Versicherer gegenüber dem BAG
Stiftung Gesundheitsförderung Schweiz Regelung Inkasso der Beiträge gemäss Artikel 20 KVG
Stiftung Gesundheitsförderung Schweiz Regelung Inkasso der Beiträge gemäss Artikel 20 KVG
Mitteilungspflichten bei Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen und Vermögensübertragungen sowie Beiligungen im Bereich der sozialen Krankenversicherung
Sistierung der Versicherungspflicht bei längerem Dienst
Aufklärung der interessierten Personen