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Freizügigkeitsfall > Auszahlung der Altersleistungen

Inhalt 

 

Gesetzliche Bestimmung

  • Auszahlung der Altersleistungen gemäss Art. 16 FZV

Rechtsprechung und Praxis in chronologischer Reihenfolge  

  • Kein Zwang zum Bezug der Freizügikgeitskontos im Alter von 60 Jahren zu Gunsten der Sozialhilfe
  • Zeitpunkt der Anrechnung von Kapitalsummen an das Vermögen nach Inkrafttreten der Reform AHV 21
  • Pfändbarkeit von Freizügigkeitsleistungen
  • Rückwirkende Ausrichtung von Ergänzungsleistungen zur Invalidenrente
  • Konkludente Genehmigung des Handelns des Vertreters 
  • Einreichung des Originals der Freizügigkeitspolice als blosse Ordnungsvorschrift
  • Leistungen an unberechtigte Dritte
  • Vorbezug von Freizügigkeitspolicen/-konten für Wohneigentum bis 5 Jahre vor AHV-Alter
  • Erreichen Altersgrenze: Keine Zustimmung Ehegatte