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Freizügigkeitsfall > Auszahlung der Altersleistungen
Inhalt
Gesetzliche Bestimmung
- Auszahlung der Altersleistungen gemäss Art. 16 FZV
Rechtsprechung und Stellungnahme des BSV in chronologischer Reihenfolge
- Einreichung des Originals der Freizügigkeitspolice als blosse Ordnungsvorschrift
- Leistungen an unberechtigte Dritte
- Vorbezug von Freizügigkeitspolicen/-konten für Wohneigentum bis 5 Jahre vor AHV-Alter
- Erreichen Altersgrenze: Keine Zustimmung Ehegatte
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