Hauptinhalt
Freizügigkeitsabkommen (FZA) in der Kollektiv-Krankentaggeldversicherung
SVV-Abkommen betreffend Freizügigkeit unter den Krankentaggeld-Versicherern und Regelung von Härtefällen beim Vertragsabschluss
Gültig ab 01. Januar 2027
Inhalt
Freizügigkeitsabkommen (FZA) gültig ab 01.01.2027
- Ingress
- Liste der beigetretenen Krankentaggeld-Versicherer
I. Beitrittsberechtigte Versicherer
- Art. 1 Beitrittsberechtigte Versicherer
II. Freizügigkeit
- Art. 2 Anwendungsbereich
- Art. 3 Übertrittsbedingungen
- Art. 4 Übertrittsbedingungen bei laufenden Schadenfällen
- Art. 4bis Vorleistungspflicht
- Art. 5 Geltendmachung und Abwicklung des Freizügigkeitsanspruches
- Art. 6 Auskunftspflicht bei Offerten
III. Zuweisungsverfahren in der VVG-Krankentaggeldversicherung
- Art. 6bis Zuweisungsverfahren in der VVG-Krankentaggeldversicherung
- Definitionen
- Pflichten der VVG-Vertragsparteien
- Zeitpunkt der Zuweisung
- Allgemeine Voraussetzungen für die Zuweisung
- Zuweisungsregeln zur Festlegung der zugewiesenen VVG-Vertragspartei
- Versicherungsdeckung und Prämiensatzfestlegung bei Zuweisung
- Verwirkung des Rechts auf weitere Zuweisung
- Inkrafttreten des neuen Vertrags und Vertragsbeginn
- Vertragsdauer
- Wahrheitsgemässe Auskunft der Arbeitgeber
- Wahl der Zuweisungsstelle
- Pflichten der Zuweisungsstelle
- Finanzierung der Zuweisungsstelle
- Verpflichtungen der Vertragsparteien
IV. Gemeinsame Bestimmungen
- Art. 7 Organisatorische Bestimmungen
- Art. 8 Vertragsstrafe / Ausschluss
- Art. 9 Streitigkeiten betreffend die Anwendung des Abkommens, und Rechtsweg
- Art. 10 Schlussbestimmungen
Pdf-Dateien
- Liste der beigetretenen Krankentaggeld-Versicherer (FZA ab 01.01.2027)
- Beitrittserklärungen zum Freizügigkeitsabkommen (01.01.2027)
- Abkommenstext (Stand 22.04.2026)
Um mit dem Online-Handbuch zu arbeiten, ist eine Anmeldung mit Benutzername und Passwort notwendig.