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Weisung AVIG / AVIG-Praxis / Kreisschreiben

 

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Stand der Weisungen AVIG (AVIG-Praxis): 01.01.2023

Bedeutung der Weisungen AVIG (AVIG-Praxis)

Als Aufsichtsbehörde hat die Ausgleichstelle der ALV für eine einheitliche Rechtsanwendung zu sorgen und den Durchführungsstellen im Zusammenhang mit dem Gesetzesvollzug Weisungen zu erteilen (Art. 110 AVIG). Dies geschieht im Bereich der Arbeitslosenentschädigung in der Form der Weisungen AVIG, welche für alle Durchführungsstellen verbindlich ist. Das SECO führt die Ausgleichsstelle (Art. 83 Abs. 3 AVIG).


Die Ausgleichstelle der ALV teilt Korrekturen und Präzisierungen durch das Bundesgericht, welche eine Praxisänderung zur Folge haben, den Durchführungsstellen mittels Weisung mit. Die Publikation einer solchen Praxisänderung durch die Ausgleichstelle der ALV ist massgebend für ein Abweichen von der geltenden AVIG-Weisung (vgl. EVG C 291/05 vom 13.4.2006).