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Insolvenzentschädigung > Auskunftspflicht
Auskunftspflicht
Art. 56 AVIG
Der Arbeitgeber sowie das Betreibungs- und Konkursamt sind verpflichtet, der Kasse alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen, damit der Anspruch des Arbeitnehmers beurteilt und die Insolvenzentschädigung festgelegt werden kann.
AVIG-Praxis zur Auskunftspflicht
AVIG-Praxis IE/B40-41