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Berechnung der Überbrückungsleistungen

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Gesetzliche Bestimmungen

  • Berechnung der Überbrückungsleistungen gemäss Art. 7 ÜLG
  • Berechnung der Überbrückungsleistungen bei Ausrichtung ins Ausland gemäss Art. 8 ÜLG
  • Berechnung der Überbrückungsleistungen bei der Trennung der Ehe gemäss Art. 6 ÜLV
  • Kinder, die für die Berechnung der Überbrückungsleistungen nicht zu berücksichtigen sind gemäss Art. 7 ÜLV
  • Anpassung an die Kaufkraft des Wohnsitzstaates gemäss Art. 8 ÜLV

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