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Wahl des Leistungserbringers und Kostenübernahme, Kostenübernahme und Aufnahmepflicht der Leistungspitäler
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- Wahl des Leistungserbringers und Kostenübernahme gemäss Art. 41 KVG inkl. detaillierte Rechtsprechung
- Aufnahmepflicht gemäss Art. 41a KVG
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