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Keine Bindungswirkung IVG
Urteil 9C_905/2014 vom 17.02.2015 (Volltext)
5. ... Daran ändert eine "Überprüfung" der Arbeitsunfähigkeit von 25 % durch den Kollektiv-Krankentaggeldversicherer nichts, zumal diesbezüglich keine Bindung für die IV besteht.