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Leistungen > Spezialitätenliste (SL)

Inhalt

 

Aktuelle Spezialitätenliste inkl. Archiv

  • Website des BAG

Gesetzliche Bestimmungen zur Spezialitätenliste gemäss KVV

  • Begriffe
  • Aufnahmebedingungen
  • Beurteilung der Wirksamkeit
  • Beurteilung der Wirtschaftlichkeit 
  • Beurteilung der Wirtschaftlichkeit: therapeutischer Quervergleich
  • Beurteilung der Wirtschaftlichkeit: Innovationszuschlag beim therapeutischen Quervergleich
  • Beurteilung der Wirtschaftlichkeit: Auslandpreisvergleich
  • Beurteilung der Wirtschaftlichkeit bei Generika
  • Beurteilung der Wirtschaftlichkeit bei Biosimilars
  • Beurteilung der Wirtschaftlichkeit bei Präparaten mit bekanntem Wirkstoff, die nicht als Generika in der Spezialitätenliste aufgeführt sind
  • Beurteilung der Wirtschaftlichkeit bei für den Parallelimport zugelassenen Arzneimitteln
  • Überprüfung der Aufnahmebedingungen alle drei Jahre: Allgemeines
  • Überprüfung der Aufnahmebedingungen alle drei Jahre: Überprüfung der Wirtschaftlichkeit von Generika
  • Überprüfung der Aufnahmebedingungen alle drei Jahre: Überprüfung der Wirtschaftlichkeit von Biosimilars
  • Überprüfung der Aufnahmebedingungen alle drei Jahre: Überprüfung der Wirtschaftlichkeit von Präparaten mit bekanntem Wirkstoff, die nicht als Generika in der Spezialitätenliste aufgeführt sind
  • Überprüfung der Aufnahmebedingungen alle drei Jahre: Überprüfung der Wirtschaftlichkeit von für den Parallelimport zugelassenen Arzneimitteln
  • Überprüfung der Aufnahmebedingungen nach Patentablauf
  • Indikationserweiterung und Limitierungsänderung 
  • Indikationseinschränkung
  • Unabhängigkeit der Preisüberprüfungen
  • Zwischenüberprüfung
  • Co-Marketing-Arzneimittel und Generika
  • Preise
  • Rückerstattung von Mehreinnahmen
  • Streichung
  • Ende der Vergütungspflicht
  • Gesuche
  • Vorabklärung und vorzeitige Gesuchseinreichung
  • Vorübergehend nicht verfügbare Arzneimittel der Spezialitätenliste
  • Aufnahme ohne Gesuche
  • Nähere Vorschriften
  • Gebühren
  • Veröffentlichungen
  • Übernahme der Kosten eines Arzneimittels der Spezialitätenliste ausserhalb der genehmigten Fachinformation oder Limitierung
  • Übernahme der Kosten eines von der Swissmedic zugelassenen nicht in die Spezialitätenliste aufgenommenen Arzneimittels
  • Übernahme der Kosten eines von der Swissmedic nicht zugelassenen importierten Arzneimittels
  • Gemeinsame Bestimmungen
  • Übernahme der Kosten von Arzneimitteln zur Behandlung von Covid-19
  • Übernahme der Kosten von Arzneimitteln zur ambulanten oder stationären Behandlung von Affenpocken

Gesetzliche Bestimmungen zur Spezialitätenliste gemäss KLV

  • Grundsatz 
  • Aufnahmegesuch 
  • Aufnahmeverfahren 
  •  Beschleunigtes Aufnahmeverfahren
  • Dauer des Verfahrens zur Aufnahme in die Spezialitätenliste
  • Meldung über die Gesuchseinreichung bei der Swissmedic
  • Vorabklärung und vorzeitige Gesuchseinreichung
  • Wirksamkeit 
  • Zweckmässigkeit 
  • Aufnahme neuer Packungsgrössen oder Dosisstärken
  • Auslandpreisvergleich
  • Überprüfung der Aufnahmebedingungen alle drei Jahre
  • Ausserordentliche Massnahme zur Eindämmung der Kostenentwicklung
  • Wirtschaftlichkeitsbeurteilung während der ersten 15 Jahre 
  • Überprüfung der Aufnahmebedingungen nach Patentablauf 
  • Indikationserweiterung und Limitierungsänderung: einzureichende Unterlagen
  • Indikationseinschränkung 
  • Umfang und Zeitpunkt der Überprüfungen 
  • Rückerstattung der Mehreinnahmen
  • Vertriebsanteil
  • Übergangsbestimmungen

Rechtsprechung in chronologischer Reihenfolge

  • Rückerstattung von durch Medikamentenverkäufe erzielten Mehreinnahmen

  • Präparat zur Rauchentwöhnung ohne grossen therapeutischer Nutzen

  • Aufnahmebedingungen eines Medikaments in die Spezialitätenliste / APV

  • Therapeutischer Quervergleich / Begriff der Zweckmässigkeit
  • Vergleichsgruppenbildung im Rahmen des TQV; Ermittlung der mittleren Erhaltungsdosis 
  • Dreijährige Überprüfung für die Aufnahme eines Medikaments; Gammeneinteilung
  • Wirtschaftlichkeitsbeurteilung eines patentgeschützten Medikaments (TQV)
  • Vergleichsgruppenbildung im Zuge des therapeutischen Quervergleichs (TQV)
  • Therapeutischer Quervergleich  
  • Beurteilung Wirtschaftlichkeit Generika / Höhe Selbstbehalt  
  • Übernahme der Kosten eines vom Institut zugelassenen nicht in die Spezialitätenliste aufgenommenen Arzneimittels  
  • Vergleichspreis beim therapeutischen Quervergleich  
  • Auslandpreisvergleich / Toleranzmarge  
  • Überprüfung der Aufnahmebedingungen nach Patentablauf