Hauptinhalt
Familienzulagen > Auszahlung an Dritte
Inhalt
- Auszahlung an Dritte gemäss Art. 9 FamZG
- Keine Vorprüfung der bedürfnisgerechten Verwendung
- Vergleich zur Arbeitslosenversicherung
Um mit dem Online-Handbuch zu arbeiten, ist eine Anmeldung mit Benutzername und Passwort notwendig.
Kunden: Technischer Support / Mögliche Neukunden: Informationen