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Leistungen > Umschreibung des Leistungsbereichs
Inhalt
Gesetzliche Bestimmung
- Umschreibung des Leistungsbereichs gemäss Art. 24 KVG
Rechtsprechung
- Kein KVG-Direktanspruch des Organspenders gegenüber dem Versicherer des Organempfängers
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