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Leistungen > Voraussetzungen (Wirksamkeit, Zweckmässigkeit, Wirtschaftlichkeit)
Inhalt
Gesetzliche Bestimmung
- Voraussetzungen der Wirksamkeit, Zweckmässigkeit, Wirtschaftlichkeit gemäss Art. 32 KVG
Allgemeine Leistungsrechtsprechung in chronologischer Reihenfolge
- Weitere Leistungsrechtsprechung im Speziellen in chronologischer Reihenfolge
- Für HIFU-Therapie bei Prostatakrebs bestand im 2021 keine Leistungspflicht
- Koordinierter Behandlungspfad durch Gatekeeping-Modell / Stopp Ärztehopping
- Keine Leistungspflicht für gesichtsfeminisierenden Eingriff
- Störend empfundene ästhetische Mängel als Krankheit im Rechtssinne / Krankheitswert
- Keine Deckung für Narbenbehandlung im Brust-/Schulterbereich / Hinweis auf Brust des Mannes
- Beidseitige Handtransplantationen
- Leistungspflicht für Chemotherapie: CAR-T-Zelltherapie mit Tisagenlecleucel
- Definitionen von Wirksamkeit, Zweckmässigkeit, Wirtschaftlichkeit
- Sekundäre krankheitsbedingte Beeinträchtigungen als ästhetische Mängel
- Fruchtbarkeitsbehandlung / Künstliche Insemination
- Farydak®
- Persönliche Umstände bei der Beurteilung der Wirksamkeit und Zweckmässigkeit
- Lipödem vom Ganzbein- und Oberarmtyp (Ansammlung von Fettgewebe)
- Kostenübernahme einer Kombinationstherapie ausserhalb der Spezialitätenliste (SL)
- Hautlappenentfernung am Oberschenkel nach Magenbypass (von 140 kg auf 65 kg)
- Nach 45 kg Gewichtsverlust operative Korrektur beidseitiger Brustdeformität
- Krampfadern (Varizen)
- Hospitalisation
- Entfernung fehlerhafter Brustimplantate
- Opioid-haltiges Medikament
- Myozyme
- Migränemittel Sumatriptan-Mepha
- Kosmetische Operationen nach Geburt
- Orhan Drug (Soliris bei paroxysmaler nächtlicher Hämoglobinurie)
- Brustrekonstruktion /-entfernung
- Champix
- Bandscheiben-Prothese
- Orphan Drug (Myozyme bei Morbus Pompe)
- New Fill
- Zahnärztlichen Implantatversorgung
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