Hauptinhalt
Finanzierung
Inhalt
- Art. 77 IVG: Grundsatz
- Art. 78 IVG: Bundesbeitrag
- Art. 79 IVG: Rechnungsführung
- Art. 79a IVG: Verwaltung
- Art. 80 IVG: Überwachung des finanziellen Gleichgewichts
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